Ablauf und Voraussetzungen

Die Absolventen der Staatlichen Höheren Landbauschulen in Bayern sind "Staatlich geprüfte Agrarbetriebswirte". Sie besitzen durch die Schulschlussprüfung die fachliche und berufs- und arbeitspädagogische Eignung nach dem Berufsbildungsgesetz, das heißt sie besitzen die gleiche Ausbilderbefähigung wie ein Meister.

Voraussetzungen

Für die Aufnahme müssen Sie diese Bedingungen erfüllen:

  • erfolgreiche Abschlussprüfung in einem landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf (Gehilfenprüfung)
  • erfolgreicher Abschluss einer Landwirtschaftsschule (staatlich geprüfter Wirtschafter für Landbau)

Unterrichtsdauer

Der Unterricht dauert von September 2024 bis Juli 2025 bzw. Tag der Schulschlussfeier.

Anmeldefrist

Der Aufnahmeantrag ist mit den erforderlichen Unterlagen bis spätestens 30. April bei der Höheren Landbauschule einzureichen.

Ausbildungsförderung

Der Schulbesuch kann gefördert werden
  • nach dem Arbeitsförderungsgesetz oder
  • dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG, nicht als Darlehen) oder
  • mit einem Stipendium des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Kindergeld

Ausbildungswillige Kinder erhalten auch zwischen zwei Ausbildungsabschnitten Kindergeld, sofern der Aus-bildungswunsch konkret vorliegt und nachgewiesen wird (z. B. durch Anmeldung bei der Schule) und die übrigen Voraussetzungen vorliegen (u. a. Einkommensgrenze).

Kosten für den Schulbesuch

Der Schulbesuch ist schulgeld- und lernmittelfrei nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Kosten entstehen für Arbeitsmaterial, Lehrfahrten, Unterkunft und Verpflegung. Die Unterkunft und Verpflegung erfolgen im Wohnheim des Lehr-, Versuchs- und Fachzentrums Almesbach.

Auskunft

Weitere Auskünfte erteilt die Staatliche Höhere Landbauschule Weiden-Almesbach, Schulleiter Reinhold Witt, Telefonnummer 0961 30072600.